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   BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 9/65   

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https://dejure.org/1965,7209
BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 9/65 (https://dejure.org/1965,7209)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1965 - VIII ZR 9/65 (https://dejure.org/1965,7209)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1965 - VIII ZR 9/65 (https://dejure.org/1965,7209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 1151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 9/65
    Die Kosten der Revision fallen als Kosten der Wiedereinsetzung nach § 238 Abs«, 3 ZPO dem Kläger zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch der Beklagten entstanden sind" Durch unbegründeten Widerspruch sind die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in der Revisionsinstanz entstanden" Sollte der Kläger sachlich im Schlußergebnis obsiegen, so könnte er auch mit diesen Kosten nicht belastet werden" Insoweit war die Ent- Scheidung über die Kosten des Revisonsverfahrens dem Berufungsgericht zu übertragen (vgl0 Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1959 VIII ZB 29/59 - VersR I960, 181 und vom 19. Juni 1963 - VIII ZB 9/63 -)" D r 0 Haidinger Dr. Gelhaar Dr« Dorschei Dr, Messner Mormann.
  • BGH, 19.06.1963 - VIII ZB 9/63
    Auszug aus BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 9/65
    Die Kosten der Revision fallen als Kosten der Wiedereinsetzung nach § 238 Abs«, 3 ZPO dem Kläger zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch der Beklagten entstanden sind" Durch unbegründeten Widerspruch sind die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in der Revisionsinstanz entstanden" Sollte der Kläger sachlich im Schlußergebnis obsiegen, so könnte er auch mit diesen Kosten nicht belastet werden" Insoweit war die Ent- Scheidung über die Kosten des Revisonsverfahrens dem Berufungsgericht zu übertragen (vgl0 Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1959 VIII ZB 29/59 - VersR I960, 181 und vom 19. Juni 1963 - VIII ZB 9/63 -)" D r 0 Haidinger Dr. Gelhaar Dr« Dorschei Dr, Messner Mormann.
  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verpflichtung des Rechtsanwalts zur

    Eine entsprechende Verpflichtung bestand hier (auch) im Hinblick auf den zusätzlich geführten Kalender nicht (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1965 - VIII ZR 9/65, VersR 1965, 1151); die Fristenkontrolle war - wie schon ausgeführt - in zulässiger Weise auf Frau K. übertragen worden.
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 92/66

    Rechtsmittel

    Zur Führung einer Gegenkontrolle war er nicht verpflichtet (BGH Urteil vom 20. September 1965 - VIII ZR 9/65 -, VersR 1965, 1151).
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